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Notarhaftung – Steuergestaltung eines Übergabevertrages?

Es bleibt dabei: Der Notar muss im Normalfall nicht über steuerliche Folgen beraten. Der lesenswerte Einzelfall des OLG Hamm zeigt aber auch, wie umkämpft dieser Grundsatz sein kann.

Drittschutz einer Amtspflicht

Amtspflichten können Drittschutz entfalten mit der Folge, dass auch der Dritte auf die ordnungsgemäße Durchführung bzw. Richtigkeit einer Prüfung oder Information vertrauen dürfen. In diesen Fällen kann ihnen beim Verletzen der Amtspflicht ein eigener Schadensersatzanspruch zukommen.