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Der Architekt als Rechtsanwalt – Wo ist die Grenze?

Der Architekt als Rechtsanwalt. Der Bundesgerichtshof zieht Grenzen – frei nach dem Motto: Schuster bleib bei deinen Leisten. Das Entwerfen einer Skontoklausel gehört nicht mehr zum Berufsbild des Architekten. Dem Architekten, der seinem Auftraggeber eine unwirksame Skontoklausel empfiehlt, verstößt nicht nur gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern läuft zudem Gefahr, das nicht realisierte Skonto selbst zahlen zu müssen.