Verkehrsrecht: der Auffahrunfall
Ein Auffahrunfall resultiert aus der Unaufmerksamkeit/Fehlern des Vorausfahrenden oder untypischen Abläufen im Straßenverkehr.
Ein Auffahrunfall resultiert aus der Unaufmerksamkeit/Fehlern des Vorausfahrenden oder untypischen Abläufen im Straßenverkehr.
Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht beurteilt sich danach, welcher Verkehrsart die Fläche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse nach der allg. Verkehrsauffassung gewidmet ist und was ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer an Sicherheit erwarten darf.
Hält ein Radfahrer den ausreichenden Seitenabstand bei einem bereits von weitem erkennbaren Hindernis nicht ein, trägt er im Falle eines Sturzes ein Mitverschulden, das alle Ansprüche ausschließt.