Schwarzarbeit schon bei vereinbarter Verschiebung der Rechnung
Auch eine Abrede, die Rechnung für einen längeren Zeitraum zurückzustellen, kann einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz begründen. Weder der Unternehmer noch der Besteller können in einem solchen Fall vermeintliche Rechte vor Gericht durchsetzen. Damit sattelt das OLG Düsseldorf auf bestehende Urteile des BGH noch eine Erweiterung drauf.