Schlagwortarchiv für: § 823 BGB

Keine Haftung bei Sturz auf einer Treppe zum Watt

Eine dauerhaft den Gezeiten ausgesetzte Treppe am Watt muss nicht stets gereinigt werden bzw. „rutschfest‟ sein.

Verlass auf zuständigen Ansprechpartner?

Das Landgericht Würzburg legt in seiner Entscheidung fest, dass sich ein Unternehmer auf zuverlässige und aussagekräftige Unterlagen verlassen darf. Wenn diese nicht gegeben sind, darf der Unternehmer auf die eindeutigen Aussagen und konkrete Einweisungen des zuständigen Ansprechpartners vertrauen.

Haftung für Traktoren bei Feldarbeit?

OLG Düsseldorf grenzt weiter ein, ob die mit einem Traktor durchgeführten Mäharbeiten zur Betriebsgefahr gehören (Folge: § 7 StVG) oder nicht (wohl bei Feldarbeiten abseits der Straße) und führt zur Verkehrssicherungspflicht bei Mäharbeiten aus.

Das vom Wind zugeschlagene Eisentor

Vor offensichtlichen Gefahren des Alltags muss man nicht warnen. Verschäfte Verkehrssicherungspflichten gegenüber einer Person begründen keine allgemeine Verschärfung der Verkehrssicherungspflicht.