Schlagwortarchiv für: § 8 II PartGG

Anwaltshaftung: Gesamtschuldnerische Haftung innerhalb einer Partnergesellschaft

Mitgefangen, mitgehangen. Wer im Rahmen einer Partnerschaft einmal mit der Bearbeitung des Mandats befasst war, kommt aus der Haftung gem. § 8 II PartGG nicht mehr heraus, auch wenn der Bearbeiter des Mandats innerhalb der Kanzlei gewechselt hat.