Schlagwortarchiv für: § 520 ZPO

BGH: Anforderungen an eine Unterschrift

Die Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen. Wann aber diese Identifizierung möglich und die Unterschrift wirksam ist, hat der BGH herausgearbeitet.

Fristverlängerung kann postalisch beantragt werden, muss aber begründet sein

Der Prozessbevollmächtigte darf darauf vertrauen, dass ein auf dem Postweg versendeter Fristverlängerungsantrag innerhalb Deutschlands „von Werktag zu Werktag‟ zugestellt wird. Allerdings darf er nicht auf Fristverlängerung hoffen, wenn der Antrag nicht einmal rudimentär begründet ist.

Wiedereinsetzung nach Erkrankung des Rechtsanwaltes

Der BGH nimmt Stellung zu der Frage, welche Maßnahmen ein Einzelanwalt im Fall einer plötzlichen Erkrankung zu treffen hat, wenn am Folgetag die verlängerte Berufungsbegründungsfrist endet.