BGH: Anforderungen an eine Unterschrift
Die Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen. Wann aber diese Identifizierung möglich und die Unterschrift wirksam ist, hat der BGH herausgearbeitet.