Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen anfechtbar
BGH, Urteil vom 5.11.2009 — Aktenzeichen: IX ZR 233/08 Leitsatz Die Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann als Rechtshandlung des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren über dessen Vermögen als mittelbare Zuwendung an die Einzugsstellen angefochten werden. Entscheidung Die beklagte gesetzliche Krankenkasse pfändete bei der späteren Schuldnerin das Guthaben auf deren Bankkonto. Im Anfechtungsprozess verlangt der Insolvenzverwalter […]

