Unfallverursacher haftet nicht für ausschließlich therapiebedingte Schäden eines anderen Unfallbeteiligten
OLG Hamm, Urteil vom 8.9.2005 — Aktenzeichen: 6 U 185/04 Der u.a. für Verkehrsrecht zuständige 6. Zivilsenat des OLG Hamm hat durch Urteil vom 08.09.2005 klargestellt, dass ein Unfallverursacher nicht für Gesundheitsschäden eines anderen Unfallbeteiligten haftet, die ausschließlich ihren Grund darin finden, dass im Anschluss an den Unfall eine (fehlerhafte) Arztbehandlung zu Gesundheitsverletzungen führt. In […]