Weiteres Schmerzensgeld bei Verschlimmerung
Kein weiteres Schmerzensgeld bei späterer Chronifizierung oder Verschlimmerung eines diagnostizierten psychischen Krankheitsbildes nach rechtskräftigen Schmerzensgeldzuspruch – Grundsatz der Schadenseinheit des Schmerzensgeldes…hierzu das OLG Düsseldorf