Wohnfläche mit Abweichung der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 %
BGH, Urteil vom 10.3.2010 — Aktenzeichen: VIII ZR 144/09 Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH ist eine Abweichung der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % ein zur Minderung berechtigender Sachmangel. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag zur Größe der Fläche eine „ca.‟-Angabe enthält. Mit der jetzigen Entscheidung hat der BGH (erneut) darauf hingewiesen, dass […]