Beauftragt der Bauherr einen Statiker, ist der zeitgleich beauftragte Architekt zur Prüfung der Statik nur in dem Umfang verpflichtet, als dies dem allgemeinen Wissensstand des Architekten zugeordnet werden kann.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/01/Johannes-Deppenkemper.jpg20482048Johannes Deppenkemperhttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgJohannes Deppenkemper2025-02-05 14:27:522025-02-05 14:27:52Pflichtverletzung des Statikers: Haftet auch Architekt?
Kann es zur Haftung eines Bauunternehmers kommen, wenn er auf eine Erklärung eines persönlich anwesenden Bauherren nicht reagiert?
In seinem Urteil vom 25.07.2019 (Az.: 14 U 34/19) hatte sich der Senat des OLG Oldenburg mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Bauunternehmer Mehrkosten übernehmen muss, wenn er einer diesbezüglichen Forderung eines Auftraggebers nicht unverzüglich widerspricht. Dies jedenfalls dann, wenn der Bauunternehmer einen Mangel verursacht hat, der Auftraggeber im Rahmen einer Baustellenbesprechung erklärt hat, auf die Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten zu bestehen und der Bauunternehmer der Forderung des Auftraggebers in der Baubesprechung nicht unverzüglich widersprochen hat. Das Ergebnis vorweg: Der Senat hat die Redewendung „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ nicht bestätigt.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/01/Michael-Kunzmann.jpg20482048Dr. Michael Kunzmann LL.M.https://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgDr. Michael Kunzmann LL.M.2019-12-05 15:54:462019-12-05 15:54:46Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?
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