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Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete & Berechnung der Mietfläche

Die Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unterliegt der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB). Wie diese zu berechnen ist bei Wohnflächenabweichung, stellt der BGH in der Entscheidung dar.