Schlagwortarchiv für: Werklohn ohne Abnahme

Kann der Auftragnehmer Werklohn verlangen, wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert?

Die Abnahme ist als Fälligkeitsvoraussetzung eines Werklohnanspruchs ausnahmsweise entbehrlich, wenn der AG sie zu Unrecht nicht erklärt oder verweigert, denn dann hat der AN einen Anspruch auf Abnahme. Der AG kann sich auf eine fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er zur Beurteilung der geltend gemachten Forderung keiner weiteren Information mehr bedarf.

Grundsätzlich gilt: Kein Werklohn ohne Abnahme

Weder eine Kündigung noch die Erklärung einer Minderung „auf null‟ bei vollständiger Wertlosigkeit des Werks führen per se zur Umwandlung in ein Abrechnungsverhältnis, das eine Abnahme entbehrlich machte.