Unfall bei einem Sammeltransport
Eine Betriebsfahrt im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII liegt auch vor, wenn die geplante Ausfahrt für den kürzesten Weg verpasst wurde und sich der Unfall auf der folgenden Abfahrt ereignet.
Eine Betriebsfahrt im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII liegt auch vor, wenn die geplante Ausfahrt für den kürzesten Weg verpasst wurde und sich der Unfall auf der folgenden Abfahrt ereignet.
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.4.2019 — Aktenzeichen: L 8 U 63/16 Immer wieder streiten Verunfallte mit ihren Unfallversicherungsträgern darum, ob ein Autounfall auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle als Arbeitsunfall zu qualifizieren ist. Bisweilen hängt dies von Sachverhaltsnuancen ab, wie auch dieser Fall zeigt. Leitsatz Die Annahme einer ganz geringfügigen und deshalb unbeachtlichen Unterbrechung […]
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.3.2013 — Aktenzeichen: 11 U 4/11 Kommt es auf Baustellen zu einem Personenschaden eines Arbeiters wegen Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften, ist die Haftung dessen Arbeitgebers nach den Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII ausgeschlossen. Fraglich ist, ob dieses Haftungsprivileg auch dann gilt, wenn sich dieser Arbeitgeber eines Leiharbeiters bedient und dieser […]