Verkehrssicherungspflichten neben der Straße
Neben einem Radweg bestehen grundsätzlich keine erhöhten Verkehrssicherungspflichten. Denn das Sichtfahrgebot besteht auch für Radfahrer.
Neben einem Radweg bestehen grundsätzlich keine erhöhten Verkehrssicherungspflichten. Denn das Sichtfahrgebot besteht auch für Radfahrer.