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Steuerberaterhaftung

BGH, Urteil vom 3.2.2011 — Aktenzeichen: IX ZR 183/08 Leitsatz Lässt ein Steuerberater einen Steuerbescheid pflichtwidrig bestandskräftig werden, beginnt die Frist für die Verjährung des Ersatzanspruchs des Mandanten mit der Bestandskraft des Steuerbescheides, auch wenn dieser zunächst der formellen Gesetzeslage entspricht und die zugrundeliegende Steuernorm erst später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird. Sachverhalt Die […]