Schlagwortarchiv für: Verjährungseinrede

Nachbesserungsbereitschaft kann sich rächen – 5-jährige Gewährleistungsfrist beginnt erneut!

Die Nachbesserungsbereitschaft zu bekunden, birgt das Risiko, dass sich die fünfjährige Gewährleistungszeit verdoppelt. Denn darin kann ein Anerkenntnis liegen, welches zu einem Neubeginn der Verjährung führt.

E-Mails genügen nicht der Schriftform

Beschluss des OLG Frankfurt vom 30.04.2012, 4 U 269/11 Leitsatz Eine Mangelrüge per E-Mail erfüllt nicht das Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B, sofern nicht eine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt. Mit einer E-Mail kann deshalb die Verjährungsfrist für Mängel nicht wirksam verlängert werden. Sachverhalt Der Kläger begehrt von der Beklagten […]