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Verkäufer trägt Ein-/Ausbaukosten

EuGH, Urteil vom 16.6.2011 — Aktenzeichen: Rs. C-65/09 Leitsatz Bei mangelhaftem Verbrauchsgut muss Verkäufer das Gut aus der Sache ausbauen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in die Sache einbauen oder die für diese Vorgänge notwendigen Kosten tragen. Die Kostenerstattung kann auf einen Betrag beschränkt werden, der verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut hätte, […]