Schlagwortarchiv für: Unfallversicherungsträger

Kein allgemeiner Verjährungsbeginn gem. §§ 110, 113 SGB VII durch bindende Feststellung des Unfallversicherungsträgers

Für den Verjährungsbeginn gem. §§ 110, 111, 113 SGB VII kommt es auf das Entstehen des Regressanspruchs beim jeweiligen SVT an und mithin auf die erste Aufwendung, die der jeweilige SVT erbringt. Der Tag der Feststellung des Versicherungsfalls durch den Unfallversicherungsträger – Wortlaut des § 113 S. 1 SGB VII – hat für den Verjährungsbeginn bei anderen grundsätzlich regressberechtigten SVT keine präklusive Bedeutung – BGH, 02 .06.2026, Az.: VI ZR 260/24.

Unfall bei einem Sammeltransport

Eine Betriebsfahrt im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII liegt auch vor, wenn die geplante Ausfahrt für den kürzesten Weg verpasst wurde und sich der Unfall auf der folgenden Abfahrt ereignet.

Grobe Fahrlässigkeit bei § 110 SGB VII

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 5.11.2015 — Aktenzeichen: 11 U 4/11 In der Leiharbeiter-Entscheidung des BGH vom 18.11.2014, VI ZR 141/13 stand die Frage im Mittelpunkt, ob Entleiher sich gegenüber verunfallten Leiharbeitern auf das Haftungsprivileg im SGB VII berufen können. Dies hat der BGH in seinem Grundsatzurteil bejaht, das Urteil der Vorinstanz aber gleichwohl aufgehoben, weil […]