Treuhänder haften für erkennbare Prospektfehler
BGH, Urteil vom 16.3.2017 — Aktenzeichen: III ZR 489/16 Leitsatz 1. Ein Treuhandkommanditist ist verpflichtet, die Anleger über alle wesentlichen Punkte, insbesondere regelwidrige Auffälligkeiten der Anlage, aufzuklären, die ihm bekannt sind oder bei gehöriger Prüfung bekannt sein müssen und die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind. 2. Von einem […]