Haftung des Tierhalters gegenüber dem tierhütenden Fahrzeugeigentümer
Die Tierhalterhaftung besteht auch gegenüber dem Tierhüter, kann in Einzelfällen aber vollständig zurücktreten.
Die Tierhalterhaftung besteht auch gegenüber dem Tierhüter, kann in Einzelfällen aber vollständig zurücktreten.
Wer als Freundschaftsdienst eine Katze in der Wohnung des Halters hütet, während dieser ortsabwesend ist, hat bei einem anschließenden Flohbefall keinen Schadensersatzanspruch gegen den Halter.