Verlass auf zuständigen Ansprechpartner?
Das Landgericht Würzburg legt in seiner Entscheidung fest, dass sich ein Unternehmer auf zuverlässige und aussagekräftige Unterlagen verlassen darf. Wenn diese nicht gegeben sind, darf der Unternehmer auf die eindeutigen Aussagen und konkrete Einweisungen des zuständigen Ansprechpartners vertrauen.