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Ingenieurvertrag: Vorverlegung des Verjährungsbeginns durch AGB ist unwirksam

BGH, Urteil vom 8.9.2016 — Aktenzeichen: VII ZR 168/15 Leitsatz Eine AGB-Klausel im Ingenieurvertrag über die LPh 1-9, wonach die Verjährung bereits mit Ingebrauchnahme des Objektes oder Bauabnahme beginnt, ist unwirksam. Nach dem erstem Anschein liegt eine AGB bereits vor, wenn sie allgemein und abstrakt gehalten ist. Eine Teilabnahmepflicht des Auftraggebers nach LPh 8 ist […]