Zahlung der vollen Miete trotz coronabedingten Umsatzeinbußen?
Der Vermieter von Geschäftsräumen behält grundsätzlich den Anspruch auf Zahlung des vollen Mietzinses, auch wenn der Geschäftsbetrieb des Mieters wegen staatlicher (coronabedingter) Maßnahmen Umsatzeinbußen erfährt.