Keine Sozialkassenpflicht für Verleger von Fußbodenheizung?
Ein Betrieb, der Schlaufen für Fußbodenheizung verlegt, ist nach dem Arbeitsgericht Wiesbaden nicht verpflichtet, an die Sozialkasse des Baugewerbes Beiträge zu leisten.
Ein Betrieb, der Schlaufen für Fußbodenheizung verlegt, ist nach dem Arbeitsgericht Wiesbaden nicht verpflichtet, an die Sozialkasse des Baugewerbes Beiträge zu leisten.