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Endlich Klarheit in beA beim Signieren von Schriftsätzen der Kollegen

Endlich klar dank BGH! Ein Anwalt kann den Schriftsatz eines Praxiskollegen qualifiziert elektronisch signieren, ohne noch Änderungen vornehmen zu müssen. Der so eingereichte Schriftsatz ist gültig.

Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

Ist es auch nur möglich, dass der Prozessbevollmächtigte/die Partei das Fristversäumnis (mit-)verschuldet hat, kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden. Der Wiedereinsetzungsantrag ist daher substantiiert und schlüssig zu begründen.

Einfache Signatur – schwere Komplikationen

Scheinbar bequemer: Der Anwalt kann ohne elektronische Signatur aus dem eigenen beA-Postfach Schriftsätze wirksam einreichen. Aber der Teufel steckt im Detail, wie dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Vom guten Ausgang der Geschichte sollte sich keiner blenden lassen. Die Lehren stecken in den Ausführungen, bevor das BAG zur spektakulären Rettung ansetzt!