Schlagwortarchiv für: Seelisches Leid

Hinterbliebenengeld (XIX): Kein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld bei „normalpsychologischer Trauer“

Für ein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld i.S.e. Schockschadens müssen die eigenen Leiden pathologisch fassbar, von einigem Gewicht und einiger Dauer sein, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden sowie über das hinausgehen, was Personen in vergleichbarer Lage verspüren.

Hinterbliebenengeld XVI – Vergleichbarkeit mit Härteleistung?

Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten verfolgen einen anderen Zweck als Hinterbliebenengeld, so dass sich die Höhe des Hinterbliebenengeldes nicht an diesen Härteleistungen orientieren kann.

Hinterbliebenengeld XIII: Hinterbliebenengeld nach Verkehrsunfall

Bemessung des Hinterbliebenengeldes einer Tochter nach Versterben des Vaters bei einem Verkehrsunfall.

Hinterbliebenengeld XII: Hinterbliebenengeld für ein ungeborenes Kind?

Ein zum Zeitpunkt der Schädigung ungeborenes Kind hat laut dem OLG München keinen Anspruch auf Hinterbliebenengeld. Es fehle unter anderem an einem persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten.