E-Mails genügen nicht der Schriftform
Beschluss des OLG Frankfurt vom 30.04.2012, 4 U 269/11 Leitsatz Eine Mangelrüge per E-Mail erfüllt nicht das Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B, sofern nicht eine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt. Mit einer E-Mail kann deshalb die Verjährungsfrist für Mängel nicht wirksam verlängert werden. Sachverhalt Der Kläger begehrt von der Beklagten […]