Keine Leistung aus Betriebsschließungsversicherung bei Covid-19
Ist eine Auflistung in Versicherungsbedingungen abschließend, kann sie ohne durchschlagende Gründe nicht durch Auslegung erweitert werden und das Risiko des Versicherers maximieren.
Ist eine Auflistung in Versicherungsbedingungen abschließend, kann sie ohne durchschlagende Gründe nicht durch Auslegung erweitert werden und das Risiko des Versicherers maximieren.
Schadensersatz nach § 249 BGB setzt auch bei der fiktiven Abrechnung die Erforderlichkeit von Kosten voraus. Kann ein Schaden im Rahmen des Smart-Repair-Verfahrens behoben werden, kann ein Geschädigter auch keinen weitergehenden Ersatz verlangen.