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Tiefbauunternehmer beschädigt Stromleitung – ohne konkreten Nachweis keine Schadenspauschale!

BGH, Urteil vom 8.5.2012 — Aktenzeichen: VI ZR 37/11 Leitsatz Bei Beschädigung einer Stromleitung durch einen Bauunternehmer bedarf es des konkreten Vortrages von Tatsachen, die für eine Schadensschätzung ausreichen. Eine Übertragung der Rechtsprechung zu Unfallschäden, nach der dem Geschädigten eine Schadenspauschale in Höhe von 25,00 € auch dann zusteht, wenn er den Aufwand für die […]