Haftungsprivileg und Wie-Beschäftigung
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.9.2016 — Aktenzeichen: L 2 U 221/15 Leistet jemand unentgeltliche Hilfe etwa bei Baumfällarbeiten, können die Haftungsprivilegien des SGB VII greifen. Dies setzt im Regelfall ein Sozialversicherungsverhältnis voraus. Versicherungsschutz kann im Rahmen einer Wie-Beschäftigung bestehen, wie die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts zeigt. Leitsatz 1. Ein unmittelbar auf Schadensersatz in Anspruch genommener […]