Arzthaftung in der teilprivatisierten JVA
LG Offenburg, Urteil vom 17.4.2013 — Aktenzeichen: 6 O 208/12 Leitsatz Der Betrieb einer medizinischen Abteilung innerhalb einer Justizvollzugsanstalt durch ein privates Unternehmen begründet keine privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und den Strafgefangenen. Die Gesundheitsfürsorge bleibt auch bei Betrieb durch private Dritte eine hoheitliche Aufgabe. Sachverhalt Der Kläger war als Strafgefangener in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. […]