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Regress des SVT–Verjährung wegen grob fahrlässiger Unkenntnis

OLG Hamm, Urteil vom 11.3.2016 — Aktenzeichen: 9 U 40/15 Leitsatz 1. Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche beginnt bei Behörden und öffentlichen Körperschaften erst zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde, d.h. der Behörde, der die Entscheidungskompetenz für die zivilrechtliche Verfolgung von Schadenersatzansprüchen zukommt, Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen […]