Schadensersatzanspruch bei Sturz von Rettungstrage?
Laut dem OLG Braunschweig genügt eine Sichtprüfung, wenn die Rettungstrage regelmäßige technische Prüfungen bestanden habe. Der BGH schließt sich dieser Entscheidung an.
Laut dem OLG Braunschweig genügt eine Sichtprüfung, wenn die Rettungstrage regelmäßige technische Prüfungen bestanden habe. Der BGH schließt sich dieser Entscheidung an.