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WEG: Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers (für vor dem 01.12.2020 anhängige Verfahren)

Können vor dem 01.12.2020 anhängige Verfahren des einzelnen Wohnungseigentümers aufgrund des nachträglich wegfallenden Prozessführungsbefugnis weitergeführt werden? Der BGH bejaht dies, aber nur unter einer bestimmten Bedingung.

§ 844 Abs. 3 BGB hat keinen Einfluss auf alte Sachverhalte

Altfälle sind ausschließlich nach der Schockschadenrechtsprechung zu beurteilen. Ohne besondere Beeinträchtigungen besteht kein Schmerzensgeldanspruch der Hinterbliebenen.