Haftung nach § 110 SGB VII – Immer eine Frage des Einzelfalls
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22.5.2014 — Aktenzeichen: 2 U 574/12 Grobe Fahrlässigkeit, Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften, Verschulden, Bindungswirkung sozialversicherungsrechtlicher Entscheidungen, Mitverschulden und Ermessen. Dies sind die Punkte, mit denen man sich im Regressprozess nach § 110 SGB VII regelmäßig befassen muss — so auch in dieser aktuellen Entscheidung. Leitsatz 1. Hat ein Versicherer das Vorliegen eines […]