Kein Anscheinsbeweis für RSV
LG Dortmund , Urteil vom 23.3.2017 — Aktenzeichen: 2 S 21/16 Sachverhalt Die Klägerin ist eine Rechtsschutzversicherung, die den beklagten Anwalt wegen der Führung eines aussichtslosen Rechtsstreits für ihren Versicherungsnehmer in Anspruch nahm. Dabei hat sie allerdings nicht konkret vorgetragen und auch keinen Beweis dafür angetreten, wie sich der Versicherungsnehmer bei pflichtgemäßem Verhalten des Beklagten […]