Indizwirkung einer medizinischen EDV-Dokumentation, die nachträgliche Änderungen nicht erkennbar macht
Ärzte sind gut beraten, eine elektronische Dokumentation so zu führen, dass nachträgliche Änderungen erkennbar sind. Sonst kann es zu Problemen bei der Beweislastverteilung kommen, wenn der Patient nachträgliche Änderungen behauptet.