Kassenärzte machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar
BGH, Urteil vom 29.3.2012 — Aktenzeichen: GSSt 2/11 Leitsatz Ein Kassenarzt macht sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB strafbar, wenn er für die Verordnung bestimmter Arzeinmittel eine Gegenleistung annimmt. Spiegelbildlich macht sich der den Vorteil zuwendende Pharmareferent nicht wegen Bestechung (im geschäftlichen Verkehr) strafbar. […]