Schlagwortarchiv für: OLG Koblenz

Keine Straßenverkehrssicherungspflicht der Gemeinde für Schäden an tiefergelegten Fahrzeugen

Bei erkennbaren Straßenschäden darf der Verkehrssicherungspflichtige darauf vertrauen, dass sich auch Dritte auf diese Gefahren einstellen. Es handelt sich dann schon um keine Gefahrenstelle, die die Gemeinde im Rahmen ihrer Straßenverkehrssicherungspflicht beseitigen müsste.

Haftung des Architekten für Rechtsrat – aus unerwarteter Richtung

Architekten sollen auch (bau-) rechtlich fit sein, wünschen sich die Bauherren. Mischt sich der Architekt aber zu tief in einen rechtlichen Streitfall, kann der Architekt wegen verbotener Rechtsdienstleistungen dem Bauherrn haftbar sein. Wie dieser Tage vor dem OLG Koblenz.