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Rechtsschutzpflicht begründet keinen Anwaltsvertrag

Der BGH setzt sich mit der Mandatskonstellation auseinander, in der ein Rechtsanwalt verschiedene Auftrsaggeber mit objektiv widerstreitenden Interessen vertritt. Vergütungsansprüche schuldet der Versicherer für die Haftungsabwehr in diesem Fall nicht.

Architektenleistungen „ohne Rechnung“? Keine Rechte!

Dass Schwarzarbeit für die Partner eines Bauvertrages höchst riskant ist, hat sich zwischenzeitlich herumgesprochen; vereinbaren die Vertragspartner Leistungen „ohne Rechnung“, führt dies zur Nichtigkeit des Vertrages, selbst wenn man dies im Nachhinein verabredet. Schwarzgeldabreden = keine Rechte. Nichts anderes gilt bei Architektenverträgen.