Inanspruchnahme des Veräußerers als Zustandsstörer; Ordnungsverfügung versus Wohnungseigentümerbeschluss
Der Veräußerer von WEG-Anteilen, der sich das Eigentum vorbehält, kann weiterhin als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden.
Der Veräußerer von WEG-Anteilen, der sich das Eigentum vorbehält, kann weiterhin als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden.
Liegt ein Sorgfaltsverstoß bei der Übermittlung eines Telefaxes vor, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Für eine Faxübersendung müssen 30 Sekunden pro Seite gerechnet werden sowie ein Sicherheitszuschlag von 20 Minuten. Ob ein Rechtsanwalt das beA-Postfach als Alternative versuchen muss, bleibt hier offen, wobei der X. Zivilsenat daran Zweifel äußert.