Mängelrügen per Mail? Geht das?
OLG Köln, Urteil vom 22.6.2016 — Aktenzeichen: 16 U 145/15 Die Abwicklung eines Bauvorhabens ohne E-Mail-Verkehr ist heutzutage undenkbar. Pläne, Verträge, Nachträge, Mängelrügen — all dies wird per Mail übermittelt. Kontrovers beurteilt wird, ob eine Mail die Verjährungsfrist für Mängelansprüche verlängern kann, wie es § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B vorsieht. Das […]