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Haftungsprivileg bei Leiharbeitern? OLG Schleswig sagt ja.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.3.2013 — Aktenzeichen: 11 U 4/11 Kommt es auf Baustellen zu einem Personenschaden eines Arbeiters wegen Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften, ist die Haftung dessen Arbeitgebers nach den Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII ausgeschlossen. Fraglich ist, ob dieses Haftungsprivileg auch dann gilt, wenn sich dieser Arbeitgeber eines Leiharbeiters bedient und dieser […]