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Dem Bürger dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung oder der Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden angerechnet werden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.5.2009 — Aktenzeichen: IV ZB 2/08 Der Postkunde darf in der Regel auf die Einhaltung der angegebenen Beförderungszeiten zumindest solange vertrauen, bis die Post selbst eine mögliche Verzögerung bekannt gibt oder solche offenkundig sind. Sachverhalt Am 30.04.2007 gegen 14:00 Uhr ging der Prozessbevollmächtigte des Klägers zu dem 7 bis 8 min. entfernten […]