Schlagwortarchiv für: Lebensrisiko

Hinterbliebenengeld (XIX): Kein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld bei „normalpsychologischer Trauer“

Für ein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld i.S.e. Schockschadens müssen die eigenen Leiden pathologisch fassbar, von einigem Gewicht und einiger Dauer sein, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden sowie über das hinausgehen, was Personen in vergleichbarer Lage verspüren.

Das vom Wind zugeschlagene Eisentor

Vor offensichtlichen Gefahren des Alltags muss man nicht warnen. Verschäfte Verkehrssicherungspflichten gegenüber einer Person begründen keine allgemeine Verschärfung der Verkehrssicherungspflicht.

Flohbefall nach Katzensitting: keine Haftung des Tierhalters

Wer als Freundschaftsdienst eine Katze in der Wohnung des Halters hütet, während dieser ortsabwesend ist, hat bei einem anschließenden Flohbefall keinen Schadensersatzanspruch gegen den Halter.