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Kein Unterlassungsanspruch bei Veröffentlichung von Tagebuchzitaten

Die Presse darf aus dem Tagebuch eines „Cum-Ex-Beschuldigten“ zitieren. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen dabei dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Haftung und Beweislast des Fahrzeugführers bei einem Unfall mit Fußgänger

Die betriebsbedingte Haftung des Fahrzeugführers tritt nicht hinter dem groben Verschulden eines Fußgängers zurück, wenn der Fahrzeugführer nicht nachweist, sich wie ein Idealfahrer verhalten zu haben. Hierbei sind auch die Verletzungsfolgen zu berücksichtigen.