Schlagwortarchiv für: Hindernisse

Verkehrssicherungspflicht V: Erkennbare Sonnenschirmständer sind keine Gefahrenquelle

Fußgänger sind grds. verpflichtet, sich durch regelmäßige, beiläufige Blicke frühzeitig einen Überblick über den Untergrund, andere Verkehrsteilnehmer und mögliche Hindernisse zu verschaffen.

Verkehrssicherungspflicht I: Anforderungen an einen Feld- und Waldweg

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht beurteilt sich danach, welcher Verkehrsart die Fläche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse nach der allg. Verkehrsauffassung gewidmet ist und was ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer an Sicherheit erwarten darf.

Kein Schadensersatz für Radfahrer bei Sturz über Mülltonnen

Hält ein Radfahrer den ausreichenden Seitenabstand bei einem bereits von weitem erkennbaren Hindernis nicht ein, trägt er im Falle eines Sturzes ein Mitverschulden, das alle Ansprüche ausschließt.